Liebe Vereinsmitglieder!,

Ab Samstag, den 4.12.2021, gilt landesweit die 2G-plus- Regel.

Für unseren Sportbetrieb bedeutet dies, dass nur noch geimpfte oder genesene Mitglieder, auch Trainer*innen, Zugang zu den Trainingseinrichtungen erhalten und trainieren dürfen. Im Innenbereich gilt dann zusätzlich die Testpflicht!  D.h. im Innenbereich ist für alle die Testpflicht vorgeschrieben, auch für geimpfte und genesene Menschen. Diese Tests können auch vor Ort (unter gegenseitiger Aufsicht) erfolgen.
Ausnahmen:

Menschen mit Booster-Impfung sind von der Testpflicht ausgenommen.

Kinder unter 12 sind generell ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 bis 17 Jahren ist ein beaufsichtigter Selbsttest notwendig, es dürfen max. 25 Kinder und Jugendliche am Training teilnehmen. (alternativ Testnachweis, nicht älter als 24h).

Sämtliche etablierten Maßnahmen, die den Zugang zum jeweiligen Trainingsort regeln (also auch städtische Hallen), bleiben erhalten!

A C H T U N G: Impfzertifikate müssen mitgeführt werden, diese bitte auch unaufgefordert vorzeigen.